Infopool 4.0

Allgemeine Bedingungen für die Erstellung von Berechnungen

  1. Geltungsbereich

    Diese Bedingungen gelten für Online – Rechner, veröffentlicht im Infopool der Steinzeug – Keramo GmbH. Alle Berechnungen von der Steinzeug - Keramo GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von Steinzeug - Keramo GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Ausführung von Leistungen durch Steinzeug - Keramo GmbH bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen des Kunden.

  2. Leistungsinhalt
    1. Berechnungen, Beratungen und technische Angaben erfolgen vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarungen grundsätzlich gefälligkeitshalber als unentgeltliche Serviceleistung der Steinzeug - Keramo GmbH.

    2. Berechnungen und sonstige Beratungen erfolgen vorbehaltlich anderer ausdrücklicher Vereinbarungen nur auf Grundlage der eigenen Angaben des Kunden. Die Berechnungen und Angaben gehen ferner davon aus, dass bei der Erstellung des betreffenden Bauwerkes die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, die Vorschriften der VOB und der einschlägigen DIN-Bestimmungen sowie die anerkannten Regeln der Baukunst beachtet werden.

  3. Gewährleistung
    1. Beanstandungen sind Steinzeug - Keramo GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Werktagen nach Erkennbarkeit schriftlich anzuzeigen. Im Interesse der Beweissicherung dürfen Änderungen an der Schadenstelle nicht ohne Zustimmung von Steinzeug - Keramo GmbH vorgenommen werden. Andernfalls können Ansprüche aus solchen Mängeln nicht mehr hergeleitet werden.

    2. Bei Streitigkeiten über Mängel entscheidet ein von beiden Parteien bei einem neutralen Institut in Auftrag gegebenes Schiedsgutachten. Kommt eine Übereinstimmung über den Auftrag nicht zustande, wird das Schiedsgutachten von dem Präsidenten der Industrie- und Handelskammer Köln in Auftrag gegeben. Das Gutachten entscheidet endgültig und ist für beide Parteien verbindlich, soweit es nicht offenbar unrichtig ist. Die Kosten der Untersuchung und des Schiedsgutachtens trägt der unterliegende Teil.

  4. Haftungsbegrenzung
    1. Steinzeug - Keramo GmbH haftet nicht, für Schäden aufgrund unrichtiger Angaben des Kunden oder seiner Beauftragten.

    2. Die Haftung von Steinzeug - Keramo GmbH, ihrer Organe und Erfüllungsgehilfen richtet sich vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Sachschäden ist die Haftung im Falle leichter und grober Fahrlässigkeit auf € 75.000,- je schadensverursachender Handlung begrenzt. Übersteigt die Summe der Einzelschäden mehrerer Geschädigter die Höchstgrenze, so wird die Ersatzleistung in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Ansprüche zur Höchstgrenze steht. Bei der Beschädigung einer Sache ist die Haftung im Falle leichter Fahrlässigkeit unabhängig hiervon auf unmittelbare und voraussehbare Schäden begrenzt.

    3. Die Haftung von Steinzeug - Keramo GmbH erlischt zwei Jahre nach Errichtung des betreffenden Bauwerkes, spätestens jedoch drei Jahre nach Abgabe der Berechnungen bzw. Beratungen.

  5. Schlussbestimmungen
    1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.

    2. Für alle Geschäftsbeziehungen gilt ausschließlich die Anwendbarkeit des Rechts und die Zuständigkeit der Gerichte der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.

    3. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtswirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

Steinzeug – Keramo GmbH